Bitte bearbeiten Sie
folgende Aufgaben und den Rechtsfall:
1. Definieren Sie den Begriff
,,Wirtschaftsverwaltungsrecht"!
2. Hat das Grundgesetz eine ,,Wirtschaftsverfassung" und
falls ja, wie sieht diese aus?
3. Was besagt das Sozialstaatsprinzip und an wen richtet es
sich in erster Linie?
4. Warum gebietet das Rechtsstaatsprinzip die Bestimmtheit
wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Gesetze und Ausführungsakte?
5. Welche Bereiche ökonomischer Tätigkeit schützt Art. 2 Abs. 1
GG? Nennen Sie fünf Freiheitssektoren!
6. Inwiefern ergänzt das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit
(Art. 9 Abs. 1 GG) die Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie?
7. Nennen Sie die Verkehrsfreiheiten des EG-Binnenmarktes und
erklären Sie jeweils in einem Satz deren Inhalt.
8. Erläutern Sie, was die Staatsaufgabe ,,Wirtschaftliche
Infrastruktur" bedeutet und nennen Sie fünf Sektoren staatlicher Infrastrukturverantwortung!
Fall (Verhinderte
Existenzgründung)
Geselle G hat seine Lehre
zum Zweiradmechaniker erfolgreich abgeschlossen. Nun will G eine
Fahrradreparaturwerkstatt eröffnen und beantragt bei der örtlichen Handwerkskammer
die Eintragung als selbständiger Handwerker in die sog. Handwerksrolle. Die
Handwerkskammer lehnt dies unter Berufung auf § 7 Abs. 1 Satz 1 der
Handwerksordnung ab, wonach nur derjenige in die Handwerksrolle eingetragen
werden könne, der die Meisterprüfung bestanden habe. G erfülle diese
Voraussetzung nicht. Der G ist empört über die Ablehnung seines Antrages. Er
ist der Meinung, dass er ,,als Jahrgangsbester" seine Fähigkeiten nicht
noch durch eine zusätzliche Meisterprüfung beweisen müsse. Das Erfordernis der
Meisterprüfung behindere seine Existenzgründung und verletze ihn in seiner
Berufsfreiheit.
Prüfen Sie in einem
Rechtsgutachten, ob das Erfordernis der Meisterprüfung den G in seinem
Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt.